Willkommen auf meiner Homepage
Warum ist es so wichtig, ein Mietvertrags-Formular sorgfältig auszufüllen und den richtigen Mietvertrag zu verwenden? Wann ist eine Kündigung wegen Eigenbedarfs gerechtfertigt? Welche Rechtsfolgen hat der Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung für bestehende Mietverhältnisse? Welche neue Regeln gelten beim Abschluss eines Maklervertrages? Welche Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Nachbarrecht? Meine anwaltlichen Schwerpunkte sind Mietrecht (Wohnungs- und Gewerberaummietrecht), Wohnungseigentumsrecht, Immobilienrecht, Nachbarrecht und Maklerrecht. Als langjähriger Gesellschafter einer WEG-Verwaltungs-GmbH in Riegelsberg habe ich Erfahrung im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht.
Die Rechtsgebiete ‚rund ums Haus‘ sind zu Schwerpunkten meiner anwaltlichen Tätigkeit geworden, sowohl in der vorsorgenden Beratung zur Vermeidung von Streitigkeiten, als auch wenn notwendig in der gerichtlichen Durchsetzung der Rechte meiner Mandanten. Ich möchte Hilfestellung bieten, wenn Sie sich mit Rechtsproblemen in diesen Gebieten auseinandersetzen müssen, zum Beispiel einer Kündigung des Mietvertrags, Problemen mit Mieter oder Vermieter, einem Kaufvertrag über ein Grundstück, der Anfechtung eines rechtswidrigen Beschlusses Ihrer WEG oder Problemen mit der Hausverwaltung über Wirtschaftsplan oder Jahresabrechnung oder der Nachbarschaft.

Rechtsanwalt Horst Altmeyer
Mietrecht (Wohnungs- und Gewerbemietrecht)
Immobilien- und Grundstücksrecht
__________________________________
Videokommunikation mit der Kanzlei
Wir bieten die Möglichkeit, Gespräche und Sprechstunden per Videokommunikation über das Internet zu führen. Sie benötigen dazu einen PC, Laptop, Tablet oder Mobiltelefon mit Audio- und Videoeinrichtung sowie einen Browser mit Internetverbindung. Senden Sie bitte einen Gesprächswunsch per E-Mail, gegebenenfalls mit Terminvorschlag. Wir senden Ihnen dann einen Link für eine Video- und Sprachverbindung. Die Installation einer Software auf Ihrem Gerät ist nicht erforderlich. Über die Videokommunikation sind auch Eigentümerversammlungen im Rahmen einer WEG-Versammlung bei entsprechender Beschlussfassung möglich. Siehe die Seite:
Einverständniserklärung zum Bezug des Newsletters

Sekretariat Frau Tugce Yasemin